Der Leitfaden Prävention (in der aktuell gültigen Fassung) erfordert die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 EU-DSGVO verbindlich. Es ist aber keine Voraussetzung für die Zertifizierung, die durchgeführte DSFA auch zu veröffentlichen. Der Anbieter entscheidet selbst, ob er dies tun möchte.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Welche Anforderungen muss das Zertifikat als Nachweis für ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 erfüllen?
Das Zertifikat muss von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserstellung bei einer nationalen, dafür befugten Stelle (z.B. die DAkkS, UKAS oder ANAB) akkreditiert ist. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle zur Leistungserbringung im Kontext von Präventionsmaßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention erforderlichen Systeme und Prozesse umfassen.