Nein, die eingereichten Dokumente (Stundenverlaufspläne, Teilnehmerunterlagen, Mustereinweisung) sind nur in der Datenbank zum Zweck der Prüfung hinterlegt und für Dritte nicht einsehbar. Lediglich die Informationen in den Konzeptdetails sind für die Anbieter zum Teil sichtbar.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.