Nein, die eingereichten Dokumente (Stundenverlaufspläne, Teilnehmerunterlagen, Mustereinweisung) sind nur in der Datenbank zum Zweck der Prüfung hinterlegt und für Dritte nicht einsehbar. Lediglich die Informationen in den Konzeptdetails sind für die Anbieter zum Teil sichtbar.
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Welche Teilnahmegebühr ist auf der Teilnahmebescheinigung anzugeben?
Das IT-System sieht die Hinterlegung der Teilnahmegebühr Ihrer Präventionskurse vor. Wenn Sie die Teilnahmebescheinigung aus dem IT-System herunterladen, ist der Betrag automatisch hinterlegt. Sofern der von Ihnen tatsächlich in Rechnung gestellte Betrag von diesem Wert abweicht, sind Sie verpflichtet, diesen Betrag auf der Teilnahmebescheinigung zu korrigieren, damit die Kostenerstattung durch die Krankenkasse entsprechend erfolgen kann.