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Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept

Wann gilt ein Konzept als ein weiteres Konzept, das separat eingetragen und zur Prüfung eingereicht werden muss?

Ein neuer Konzepteintrag ist in den folgenden Fällen erforderlich:

  • Das Konzept hat einen anderen Umfang/eine andere Dauer.
  • Das Konzept soll für eine weitere Zielgruppe durchgeführt werden (z. B. Kinder vs. Erwachsene).
  • Das Konzept soll als Kompaktangebot durchgeführt werden.

Tipp: Wählen Sie – wenn es um den Eintrag eines neuen Konzeptes geht – die Funktion „Konzept duplizieren“. Mit Hilfe dieser Funktion haben Sie die Möglichkeit, die Angaben eines bereits bestehenden Konzeptes zu übernehmen, die gewünschten Anpassungen vorzunehmen, die Dokumente hochzuladen und abschließend die Konzeptprüfung einzuleiten.

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