Ein Kursanbieter kann ein öffentliches Konzept nutzen, wenn die Kursleitung eine gültige Einweisung in das Programm (Konzept) vorweisen kann. Für die Prüfung eines Präventionskurses, der auf Basis eines öffentlichen Konzepts durchgeführt werden soll, werden folgende Voraussetzungen für die Kursprüfung benötigt:
- Kursleitung, die über die notwendigen Kompetenzen für das entsprechende Handlungsfeld und Verfahren des Konzeptes verfügt
- gültige Einweisung in das Programm
Hinweis:
Die Qualifikations- und Verfahrensprüfung für die Kursleitung erfolgt in einem separaten Prüfverfahren