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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Warum muss ein Datenschützer benannt werden? Worin ist dies begründet?

Ein/e Datenschutzbeauftragte/r muss benannt werden, wenn der/die Anbieter/in (Verantwortliche Stelle) mehr als 20 Mitarbeitende mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut hat (§38 BDSG) oder er Verarbeitungen vornimmt, die einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen. Solche Daten sind beispielsweise Gesundheits- oder Sozialdaten. Der Leitfaden Prävention gibt die Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung verpflichtend vor.

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