Ein/e Datenschutzbeauftragte/r muss benannt werden, wenn der/die Anbieter/in (Verantwortliche Stelle) mehr als 20 Mitarbeitende mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut hat (§38 BDSG) oder er Verarbeitungen vornimmt, die einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen. Solche Daten sind beispielsweise Gesundheits- oder Sozialdaten. Der Leitfaden Prävention gibt die Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung verpflichtend vor.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Welche Anforderungen muss das Zertifikat als Nachweis für ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 erfüllen?
Das Zertifikat muss von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserstellung bei einer nationalen, dafür befugten Stelle (z.B. die DAkkS, UKAS oder ANAB) akkreditiert ist. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle zur Leistungserbringung im Kontext von Präventionsmaßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention erforderlichen Systeme und Prozesse umfassen.