Mit dem Start des neuen Systems wurde der Prozess der Prüfung von Programmeinweisungen vereinheitlicht. Das bedeutet, dass nunmehr alle Anbieter von Konzepten Mustereinweisungen (ehemals Blankoeinweisungen) im System hinterlegen müssen.
Kursanbieter, die die betreffenden Konzepte nutzen und Kurse auf Basis von Konzepten zertifizieren lassen möchten, müssen eine dieser Mustereinweisung entsprechenden Einweisung einreichen.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.