Sollten Kursleitungen trotz aktiviertem Benutzerkonto (Account) als „nicht mehr verfügbar“ in der Datenbank angezeigt werden, bedeutet das, dass hier von der Kursleitung ggf. noch kein Nachweis zur Einweisung in ein bestimmtes Verfahren (z.B. Pilates, Nordic Walking, Aquagymnastik, Rücken-schule, Beckenbodengymnastik, MBSR) oder zur Einweisung ins Programm (bei Kursen auf Basis von Konzepten) hochgeladen wurde. Ihre Kursleitung oder Sie als Kursleitung muss dazu im Kursleitungsaccount unter „meine Qualifikationen die entsprechenden Dokumente selbst hochladen.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.