Die Qualifikationsprüfung der Kursleitung erfolgt losgelöst von der inhaltlichen Prüfung des Kurses/Konzeptes. Das bedeutet, dass die Kursleitung selbst (sofern nicht fremdverwaltet) für die Prüfung der erforderlichen Qualifikationen verantwortlich ist. Erst, wenn die relevanten Qualifikationen eingereicht und anerkannt sind, kann die Kursleitung innerhalb von entsprechenden Kursen eingesetzt und ein Kurs zur Prüfung eingeleitet werden.
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Wie kann die Kursleitung den eigenen Account fremdverwalten lassen?
Dazu muss der jeweilige Anbieter sich einloggen und die Kursleitungsverwaltung („Meine Kursleitungen“) aufrufen. Wenn schon eine Verbindung besteht und die Kursleitung sich aktuell selbstverwaltet, muss der Anbieter auf „Fremdverwaltung anfragen“ klicken. Die Kursleitung erhält eine Benachrichtigung und kann dem zustimmen.
Falls noch keine Verbindung zwischen Anbieter und Kursleitung besteht, muss der Anbieter in der Kursleitungsverwaltung auf „Mit Kursleitung verbinden“ klicken und an dieser Stelle auswählen, dass er eine Fremdverwaltung vornehmen möchte.