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FAQ zu IKT-Angeboten gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention

Was für Angebote können nicht als IKT-Kurs anerkannt werden?

Ausgeschlossen von einer Förderung nach § 20 SGB V sind reine Informationsportale wie beispielsweise:

  • Communities und Foren,
  • Gesundheitsportale
  • sowie reine Selftracking-Programme bzw. -Apps

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