Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.
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Welche Teilnahmegebühr ist auf der Teilnahmebescheinigung anzugeben?
Das IT-System sieht die Hinterlegung der Teilnahmegebühr Ihrer Präventionskurse vor. Wenn Sie die Teilnahmebescheinigung aus dem IT-System herunterladen, ist der Betrag automatisch hinterlegt. Sofern der von Ihnen tatsächlich in Rechnung gestellte Betrag von diesem Wert abweicht, sind Sie verpflichtet, diesen Betrag auf der Teilnahmebescheinigung zu korrigieren, damit die Kostenerstattung durch die Krankenkasse entsprechend erfolgen kann.