Der Titel, die Kursdetails und alle Unterlagen müssen auf Deutsch zur Prüfung vorliegen. In der Kursbeschreibung hat ein Verweis auf die Sprache, in der der Kurs durchgeführt wird, zu erfolgen. Auch im Kurstitel wird ein Verweis auf die Sprache empfohlen.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.