Der Titel, die Kursdetails und alle Unterlagen müssen auf Deutsch zur Prüfung vorliegen. In der Kursbeschreibung hat ein Verweis auf die Sprache, in der der Kurs durchgeführt wird, zu erfolgen. Auch im Kurstitel wird ein Verweis auf die Sprache empfohlen.
- Kategorien
- Anbieter
- Kategorien
- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
- Bezuschussung von Kursen
Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.