Als förderfähiger Yoga-Stil kommt im Leitfaden Prävention ausschließlich Hatha Yoga in Betracht. Der Leitfaden Prävention ordnet Hatha Yoga dem zweiten Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung (Palliativ-regeneratives Stressmanagement)“ des Handlungsfeldes Stress- und Ressourcenmanagement zu.
Demnach müssen die Inhalte entspannungsorientiert gestaltet sein und Entspannung als grundlegendes Ziel verfolgen.
Vornehmlich bewegungs- und workout-orientierte Maßnahmen sowie Maßnahmen mit therapeutischer oder weltanschaulicher Ausrichtung sind ausgeschlossen (vgl. Leitfaden Prävention). Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich Präventionskurse an Einsteiger richten. Demnach sollten die Inhalte anfängerfreundlich ausgestaltet sein, sodass Asanas mit einem erhöhten Verletzungsrisiko, wie beispielsweise der Kopfstand, nicht Bestandteil der Kurskonzeption sein dürfen.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.