Als förderfähiger Yoga-Stil kommt im Leitfaden Prävention ausschließlich Hatha Yoga in Betracht. Der Leitfaden Prävention ordnet Hatha Yoga dem zweiten Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung (Palliativ-regeneratives Stressmanagement)“ des Handlungsfeldes Stress- und Ressourcenmanagement zu.
Demnach müssen die Inhalte entspannungsorientiert gestaltet sein und Entspannung als grundlegendes Ziel verfolgen.
Vornehmlich bewegungs- und workout-orientierte Maßnahmen sowie Maßnahmen mit therapeutischer oder weltanschaulicher Ausrichtung sind ausgeschlossen (vgl. Leitfaden Prävention). Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich Präventionskurse an Einsteiger richten. Demnach sollten die Inhalte anfängerfreundlich ausgestaltet sein, sodass Asanas mit einem erhöhten Verletzungsrisiko, wie beispielsweise der Kopfstand, nicht Bestandteil der Kurskonzeption sein dürfen.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.