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Informationen zum Bestandsschutz

Was ist der Bestandsschutz?

Bestandsschutz erhält die Kursleitung auf ihre Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip/Entspannungsverfahren.
D.h. Kursleitungen, die am 30. September 2020 bzw. durch einen bis zum 31.12.2020 gestellten (zertifizierungsfähigen) Prüfantrag mit einem oder mehreren Kursen als „zertifiziert“ im System der Zentrale Prüfstelle Prävention geführt werden, erhalten von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen einen unbefristeten Bestandsschutz auf die Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip oder Entspannungsverfahren. Der Bestandsschutz leitet sich unmittelbar aus der Zertifizierung eines Kurses ab und bedeutet, dass die hier positiv geprüfte Qualifikation dauerhaft anerkannt bleibt.
Eine Kursleitung kann auch Bestandsschutz in mehreren Handlungsfeldern bzw. Präventions-prinzipien/Entspannungsverfahren erhalten, sofern am 30.09.2020 bzw. durch einen bis zum 31.12.2020 gestellten (zertifizierungsfähigen) Prüfantrag Präventionskurse in mehreren Präventionsprinzipien/Entspannungsverfahren mit dem Status „zertifiziert“ in der Datenbank gelistet sind.
Bestandsschutz für bisher anerkannte Abschlüsse ohne bereits zertifizierte Kurse gibt es hingegen nicht. Der Bestandsschutz bezieht sich nur auf bestehende Zertifizierungen im genannten Zeitraum und damit verbundene Kursleitungen, nicht aber auf Abschlüsse oder Institutionen.
Voraussetzung für diesen Bestandsschutz ist, dass die Zertifizierung materiell rechtmäßig erfolgt ist und dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung, die durch den Leitfaden Prävention in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung gestellten Anforderungen an die Grund- sowie die Zusatzqualifikation objektiv erfüllt waren.

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