Bei einem öffentlichen Konzept kann jeder in der Datenbank registrierte Nutzer auf das zertifizierte Konzept zugreifen und es nutzen. Bei einem privaten Konzept besteht für den Konzeptinhaber die Möglichkeit, das Konzept entweder nur selbst zu nutzen oder es für einzelne Anbieter in der Datenbank freizugeben. Die Kursleitung benötigt in beiden Fällen eine Einweisung in das Programm, um einen Kurs auf Basis des Konzeptes durchführen zu können.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.