Bei einem öffentlichen Konzept kann jeder in der Datenbank registrierte Nutzer auf das zertifizierte Konzept zugreifen und es nutzen. Bei einem privaten Konzept besteht für den Konzeptinhaber die Möglichkeit, das Konzept entweder nur selbst zu nutzen oder es für einzelne Anbieter in der Datenbank freizugeben. Die Kursleitung benötigt in beiden Fällen eine Einweisung in das Programm, um einen Kurs auf Basis des Konzeptes durchführen zu können.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.