Eine Kursleitung kann sich entscheiden, ob sie sich selbst verwaltet oder ob diese Aufgabe dem Anbieter übertragen werden soll:
Selbst verwalteter Account: Prüfungseinleitung von Kompetenzen und Verfahren, das Hochladen von Programmeinweisungen und Verwaltung des Accounts (z.B. Änderung der E-Mail-Adresse) werden alle selbstständig von der Kursleitung durchgeführt. Diese Variante wird notwendig, sobald man als Kursleitung für mehr als einen Anbieter tätig ist.
Fremdverwaltung: Für die Kursleitung besteht ein Account, in den sie sich einloggen und alle Informationen aufrufen kann. Sie kann allerdings keine Aktionen vornehmen, außer den Wechsel von Fremdverwaltung zu selbstverwaltetem Account. Diese Variante ist nur möglich, wenn man als Kursleitung für einen Anbieter tätig ist.
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Wie kann die Kursleitung den eigenen Account fremdverwalten lassen?
Dazu muss der jeweilige Anbieter sich einloggen und die Kursleitungsverwaltung („Meine Kursleitungen“) aufrufen. Wenn schon eine Verbindung besteht und die Kursleitung sich aktuell selbstverwaltet, muss der Anbieter auf „Fremdverwaltung anfragen“ klicken. Die Kursleitung erhält eine Benachrichtigung und kann dem zustimmen.
Falls noch keine Verbindung zwischen Anbieter und Kursleitung besteht, muss der Anbieter in der Kursleitungsverwaltung auf „Mit Kursleitung verbinden“ klicken und an dieser Stelle auswählen, dass er eine Fremdverwaltung vornehmen möchte.