Bei der Kompetenzprüfung werden Mindeststandards geprüft, die für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip oder Entspannungsverfahren notwendig sind. Welche Kompetenzen jeweils gefordert werden um die Mindeststandards zu erfüllen, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Prävention.
In den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten und Stressmanagement gibt es manche Verfahren, die zusätzliche Qualifikationsnachweise erfordern (z. B. Rückenschullizenz, Aquafitness-Trainer, Nordic-Walking-Instructor, MBSR-Kursleiter…). Diese zusätzlichen Qualifikationsnachweise werden innerhalb der Verfahrensprüfung geprüft.
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Wozu brauche ich das Dokument mit den Wiederherstellungsinformationen?
Das Dokument mit den Wiederherstellungsinformationen, das Sie im Portal unter „Meine Qualifikationen“ über den Button „Wiederherstellungsinformationen“ erzeugen und herunterladen können, enthält eine ID, mit der wir Ihre Qualifikationen als Kursleitung eindeutig zuordnen und bei Bedarf wiederherstellen können. Falls Sie Ihren Namen geändert haben, ist es notwendig das Dokument erneut zu erzeugen und herunterzuladen.