Kategorien
Anbieter
Kategorien
Informationen zur Zentrale Prüfstelle Prävention

Was ist die Kooperationsgemeinschaft der Zentrale Prüfstelle Prävention?

Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V prüft durch die Zentrale Prüfstelle Prävention Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, die AOK Baden-Württemberg, die AOK Plus, die AOK NordWest, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Niedersachsen, die AOK Nordost, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die AOK Hessen, die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK classic, die IKK Südwest, die IKK gesund plus, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die IKK – Die Innovationskasse, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft erfolgt die fachlich fundierte Prüfung von Kursleitungen und Kursen nach einheitlichen Standards durch die Zentrale Prüfstelle Prävention, betrieben durch die Team Gesundheit GmbH mit Sitz in Essen. Die Versicherten profitieren von dieser Kooperation, da alle qualitätsgeprüften und zertifizierten Kurse in Deutschland aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement und Suchtmittelkonsum von den beteiligten Krankenkassen in einer Zentrale Datenbank zur Verfügung gestellt werden. Die Anbieter und Kursleitungen profitieren ebenfalls vom einheitlichen Prüfverfahren, da die kostenfreie Zertifizierung ihrer Präventionskurse für alle kooperierenden Krankenkassen gilt. Doppelprüfungen entfallen damit. Das Verfahren ist somit für alle Beteiligten einfacher und transparenter. Die Prüfung und Zertifizierung von Präventionskursen erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Kooperationsgemeinschaft prüft ausschließlich Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.

Weitere FAQ