Bis zum 1. Oktober 2020 wurden Nachweise über eine Kursleiterschulung, welche zur Durchführung des gewählten Schwerpunktes des Präventionskurses qualifizieren als Zusatzqualifikation bezeichnet. Zur Durchführung eines Präventionskurses „Nordic Walking“ ist beispielsweise eine Kursleiterschulung im Bereich Nordic Walking, durchgeführt von einem anerkannten Ausbildungsinstitut, erforderlich gewesen. Seit dem 01. Oktober 2020 gilt folgendes: Bei der Kompetenzprüfung werden Mindeststandards geprüft, die für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip oder Entspannungsverfahren notwendig sind. Welche Kompetenzen jeweils gefordert werden um die Mindeststandards zu erfüllen, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Prävention.
In den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten und Stressmanagement gibt es manche Verfahren, die zusätzliche Qualifikationsnachweise erfordern (z.B. Rückenschullizenz, Aquafitness-Trainer, Nordic-Walking-Instructor, MBSR-Kursleiter…).
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Mir fehlen noch Kompetenzen für eine Anerkennung. Woher weiß ich, welche Fort- und Weiterbildungen zur Ergänzung meiner Kompetenzen herangezogen werden können?
Die Zuordnung von Fort- und Weiterbildungen zu den entsprechenden Kompetenzfeldern richtet sich nach den vermittelten Inhalten. Als Orientierung dienen die sog. „Kriterien zur Zertifizierung“, die auf der Startseite www.zentrale-pruefstelle-praevention.de für Sie zum Download bereitstehen. Dort sind im jeweiligen Handlungsfeld/Präventionsprinzip die erforderlichen Kompetenzfelder mit beispielhaften Inhaltspunkten aufgeführt, die zum jeweiligen Kompetenzfeld passen. An diesen Punkten können Sie sich orientieren und bei Bedarf mit geeigneten Ausbildungsinstituten in Kontakt treten, um abzuklären, ob entsprechende Fort- und Weiterbildungen die dargestellten Inhalte vermitteln. Eine verbindliche Rückmeldung über die Zuordnung einer Fort- und Weiterbildung ist aber erst im Rahmen eines Prüfantrages möglich.