Bis zum 1. Oktober 2020 wurden Nachweise über eine Kursleiterschulung, welche zur Durchführung des gewählten Schwerpunktes des Präventionskurses qualifizieren als Zusatzqualifikation bezeichnet. Zur Durchführung eines Präventionskurses „Nordic Walking“ ist beispielsweise eine Kursleiterschulung im Bereich Nordic Walking, durchgeführt von einem anerkannten Ausbildungsinstitut, erforderlich gewesen. Seit dem 01. Oktober 2020 gilt folgendes: Bei der Kompetenzprüfung werden Mindeststandards geprüft, die für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip oder Entspannungsverfahren notwendig sind. Welche Kompetenzen jeweils gefordert werden um die Mindeststandards zu erfüllen, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Prävention.
In den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten und Stressmanagement gibt es manche Verfahren, die zusätzliche Qualifikationsnachweise erfordern (z.B. Rückenschullizenz, Aquafitness-Trainer, Nordic-Walking-Instructor, MBSR-Kursleiter…).
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Wozu brauche ich das Dokument mit den Wiederherstellungsinformationen?
Das Dokument mit den Wiederherstellungsinformationen, das Sie im Portal unter „Meine Qualifikationen“ über den Button „Wiederherstellungsinformationen“ erzeugen und herunterladen können, enthält eine ID, mit der wir Ihre Qualifikationen als Kursleitung eindeutig zuordnen und bei Bedarf wiederherstellen können. Falls Sie Ihren Namen geändert haben, ist es notwendig das Dokument erneut zu erzeugen und herunterzuladen.