Kategorien
Kursleitung
Kategorien
Prüfung nach fachlichen Mindeststandards

Was ist eine Zusatzqualifikation bzw. Nachweis für ein Verfahren?

Bis zum 1. Oktober 2020 wurden Nachweise über eine Kursleiterschulung, welche zur Durchführung des gewählten Schwerpunktes des Präventionskurses qualifizieren als Zusatzqualifikation bezeichnet. Zur Durchführung eines Präventionskurses „Nordic Walking“ ist beispielsweise eine Kursleiterschulung im Bereich Nordic Walking, durchgeführt von einem anerkannten Ausbildungsinstitut, erforderlich gewesen. Seit dem 01. Oktober 2020 gilt folgendes: Bei der Kompetenzprüfung werden Mindeststandards geprüft, die für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip oder Entspannungsverfahren notwendig sind. Welche Kompetenzen jeweils gefordert werden um die Mindeststandards zu erfüllen, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Prävention.
In den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten und Stressmanagement gibt es manche Verfahren, die zusätzliche Qualifikationsnachweise erfordern (z.B. Rückenschullizenz, Aquafitness-Trainer, Nordic-Walking-Instructor, MBSR-Kursleiter…).

Weitere FAQ