Wenn mindestens 60% der im Leitfaden Prävention geforderten fachlichen Inhalte durch staatliche Berufs- oder Studienabschlüsse nachgewiesen werden, können die fehlenden Mindestkompetenzen durch geeignete Aus-, Fort- und Weiterbildungen ergänzt werden. Seit Januar 2024 sind keine weiteren Kriterien, wie z.B. Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Fachverband, für die Ausbildungsinstitutionen erforderlich.
Grundsätzlich bleibt aber die Notwendigkeit bestehen, dass die Inhalte der fachwissenschaftlichen Kompetenzen von qualifiziertem Personal mit staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlüssen unterrichtet wurden. Konkrete Informationen finden Sie hierzu in dem Dokument „Kriterien zur Zertifizierung“.
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