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Informationen zum Bestandsschutz

Was passiert mit meinem Bestandsschutz, wenn ich den Arbeitgeber/Anbieter wechsle?

Der Bestandsschutz bezieht sich stets auf eine konkrete Person und deren Qualifikation. Bei einem Anbieterwechsel behält die Kursleitung ihren unbefristeten Bestandsschutz im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip/Entspannungsverfahren.

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