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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Was passiert, wenn im Fall einer vorläufigen Zertifizierung nach Ablauf eines Jahres noch kein Beleg des gesundheitlichen Nutzens vorliegt?

Das digitale Angebot wird vorerst aus der Übersicht der zertifizierten Angebote der Zentrale Prüfstelle Prävention herausgenommen. Damit fehlt die Grundlage für die Kostenerstattung seitens der Krankenkassen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten eine Studie nachzureichen. Sofern dann der Beleg des gesundheitlichen Nutzens vorliegt, wird Ihr digitales Angebot wieder in der Übersicht der zertifizierten Angebote angezeigt und die Zertifizierung auf insgesamt drei Jahre verlängert. Liegt auch dann noch kein Nutzennachweis vor, wird die Zertifizierung endgültig beendet.

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