Das digitale Angebot wird vorerst aus der Übersicht der zertifizierten Angebote der Zentrale Prüfstelle Prävention herausgenommen. Damit fehlt die Grundlage für die Kostenerstattung seitens der Krankenkassen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten eine Studie nachzureichen. Sofern dann der Beleg des gesundheitlichen Nutzens vorliegt, wird Ihr digitales Angebot wieder in der Übersicht der zertifizierten Angebote angezeigt und die Zertifizierung auf insgesamt drei Jahre verlängert. Liegt auch dann noch kein Nutzennachweis vor, wird die Zertifizierung endgültig beendet.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Welche Anforderungen muss das Zertifikat als Nachweis für ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 erfüllen?
Das Zertifikat muss von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserstellung bei einer nationalen, dafür befugten Stelle (z.B. die DAkkS, UKAS oder ANAB) akkreditiert ist. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle zur Leistungserbringung im Kontext von Präventionsmaßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention erforderlichen Systeme und Prozesse umfassen.