Die Einweisung in ein Verfahren im Handlungsfeld Bewegung muss den handlungsfeldspezifischen Kriterien des Leitfaden Prävention in seiner aktuellen Fassung entsprechen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass aus der Einweisung in das Verfahren eine Lehrbefähigung als Kursleitender hervorgeht. Dies kann unter anderem im Titel vermerkt sein (z.B. Kursleiter Nordic Walking Instructor). Geht die Kursleiterbefähigung nicht aus dem Titel hervor, kann die Befähigung über die Inhalte der Einweisung nachgewiesen werden (z. B. Konzeption eines Gruppenkurses, methodisch, didaktisches Vorgehen in der Gruppenberatung).
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Wie kann die Kursleitung den eigenen Account fremdverwalten lassen?
Dazu muss der jeweilige Anbieter sich einloggen und die Kursleitungsverwaltung („Meine Kursleitungen“) aufrufen. Wenn schon eine Verbindung besteht und die Kursleitung sich aktuell selbstverwaltet, muss der Anbieter auf „Fremdverwaltung anfragen“ klicken. Die Kursleitung erhält eine Benachrichtigung und kann dem zustimmen.
Falls noch keine Verbindung zwischen Anbieter und Kursleitung besteht, muss der Anbieter in der Kursleitungsverwaltung auf „Mit Kursleitung verbinden“ klicken und an dieser Stelle auswählen, dass er eine Fremdverwaltung vornehmen möchte.