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FAQ zu IKT-Angeboten gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention

Welche Dateien müssen im Rahmen der Anerkennung von IKT-Konzepten zur Verfügung gestellt werden?

Mustereinweisung
Die Mustereinweisung stellt, wie bei Standardkonzepten auch, die Einweisung in das Programm dar, die als Grundlage für die nachfolgenden Kursprüfungen genutzt wird. Jede Kursleitung, die einen Kurs auf Basis des IKT-Konzeptes durchführen möchte, benötigt eine Einweisung in das Angebot.

Spezifische Kriterien Online-Angebote (IKT)
Neben der Erfüllung der allgemeinen Kriterien sind bei der Erstellung eines IKT-Angebotes die Besonderheiten darzustellen (siehe dazu insbesondere FAQ „Welche spezifischen Kriterien müssen Onlinekurse und Onlineseminare erfüllen?“).

Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes
Die beteiligten Krankenkassen legen einen besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Die Einhaltung der höchsten datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und dem Telemediengesetz (TMG) im Zusammenhang mit IKT-Angeboten nach § 20 SGB V ist mit einer Unterschrift auf einer Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes zu bestätigen, die Ihnen als Vorlage unter den „Nutzerhilfen“ im IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Verfügung steht.

Verpflichtungserklärung zur Evaluation
Die vom Leitfaden Prävention geforderte Evaluation ist in Form einer Wirkungsevaluation verpflichtender Teil der Prüfung. Innerhalb des einjährigen Anerkennungszeitraumes muss von Ihnen eine Begleitevaluation Ihres Konzeptes durchgeführt und anschließend vorgelegt werden, um eine Verlängerung der Anerkennung für Ihr IKT-Angebot zu erhalten. Teil der Prüfung ist daher das Einreichen einer unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärung. Mit dem Einreichen dieser Selbstverpflichtungserklärung verpflichten Sie sich als Anbieterin bzw. Anbieter, die Ergebnisse einer Evaluation nach Ablauf der einjährigen Anerkennung zur Verlängerung der Anerkennung auf insgesamt drei Jahre vorzulegen. Die zu verwendende Vorlage steht für Sie unter den „Nutzerhilfen“ nach dem Login in dem IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Verfügung.

Verpflichtungserklärung bei weiterführenden Gesundheitsinformationen und optionalen Inhalten
Innerhalb von IKT-Angeboten sind Angaben zu weiterführenden Gesundheitsinformationen verpflichtend. Es können auch optionale Inhalte ergänzend zum Präventionskurs angeboten werden. Diese können z.B. in Form von Verlinkungen oder Literaturempfehlungen vorhanden sein. Es ist es notwendig, dass Sie bei Einreichung eines IKT-Angebotes eine Verpflichtungserklärung für weiterführende Gesundheitsinformationen und optionale Inhalte abgeben. Diese muss datiert und unterschrieben bei Einleitung der Kursprüfung hochgeladen werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen im Umgang mit weiterführenden Gesundheitsinformationen und optionalen Inhalten finden Sie in den „Nutzerhilfen“ im IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention. Bitte laden Sie die Verpflichtungserklärung zu den weiterführenden Gesundheitsinformationen und optionalen Inhalten unter dem Upload-Feld „Selbstverpflichtungserklärung“ zusammen mit der „Verpflichtungserklärung zur Evaluation“ hoch.

Präsentationsunterlagen
Bei Live-Onlineseminaren muss kein Testzugang vorgelegt werden. Sofern jedoch Präsentationen im Rahmen der jeweiligen Onlineseminareinheiten zur Anwendung kommen, sind diese bei der Anerkennung ebenfalls einzureichen.

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