Für den Nachweis des gesundheitlichen Nutzens eines Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebotes müssen u.a. folgende Angaben im Studienbericht bzw. Studienprotokoll enthalten sein:
- Studienart/Studientyp inkl. Nutzung validierter Messinstrumente
- Registrierung Studienprotokoll in einem öffentlich zugänglichen Studienregister (entsprechen-der Link)
- Gewährleistung ethischer Standards bzw. Hinzuziehen einer Ethikkommission
- Beschreibung der Erfolgsmaße (Endpunkte) entsprechend der angesprochenen Handlungs-felder gemäß Leitfaden Prävention
- Beschreibung der Zielgruppe und Stichprobenplanung
Weitere Informationen erhalten Sie im Leitfaden Prävention in der aktuell gültigen Fassung.