Die Studienergebnisse müssen eine Aussage darüber treffen, wie häufig ein Teilnehmender das digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebot mindestens nutzen sollte, um tatsächlich einen gesundheitlichen Nutzen zu erzielen.
Die tatsächliche Nutzung der Teilnehmenden wird auf den Teilnahmebescheinigungen später in Relation zu der als geeignet definierten Nutzungsintensität angegeben. Die Nutzungsintensität ist damit relevant für die Erstattungsfähigkeit des digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebotes und deshalb bereits im Studienprotokoll sowie im Bericht zum Nachweis des gesundheitlichen Nutzens als Minimum pro Tag bzw. Woche etc. anzugeben.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Welche Anforderungen muss das Zertifikat als Nachweis für ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 erfüllen?
Das Zertifikat muss von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserstellung bei einer nationalen, dafür befugten Stelle (z.B. die DAkkS, UKAS oder ANAB) akkreditiert ist. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle zur Leistungserbringung im Kontext von Präventionsmaßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention erforderlichen Systeme und Prozesse umfassen.