Eine Programmeinweisung, die online durchgeführt wird, ist ausschließlich als Live-Onlineübertragung möglich. Der Begriff „Live-Onlineübertragung“ oder ähnliche Bezeichnungen (z.B. „Livestreaming“, „Webinar“, „Onlineseminar“) müssen deutlich aus dem ausgestellten Dokument ersichtlich sein.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.