Bei Angeboten, die sich an Kinder (Alter 6-12 Jahre) oder Jugendliche (Alter: 13-17 Jahre) richten, sind die folgenden Kriterien zu berücksichtigen:
Registrierungsprozess:
Es muss eine aktive Bestätigung im Rahmen der Registrierung erfolgen, dass die Registrierung durch einen Erziehungsberechtigten durchgeführt wird. Dies kann z.B. durch eine Bestätigungsmail erfolgen.
Eltern sind per E-Mail über die Inhalte des Angebotes zu informieren. Den Eltern müssen folgende Inhalte vermittelt werden:
- Ziele und Inhalte der Maßnahme
- Vorbildfunktion der Eltern
- Integration der erlernten Inhalte in den Alltag der Familie.
- Thema Unterstützung/Ressourcenstärkung
Einbezug der Eltern:
Eltern sind in das Angebot mit einzubeziehen. Die Einbindung kann als reine, zusätzliche El-tern/Veranstaltung und/oder innerhalb der Einheiten des Angebotes erfolgen. Eltern-Einbindungen müssen zudem bei den Angaben zu Umfang und Dauer im Stundenverlaufsplan berücksichtigt werden. Den Eltern müssen folgende Inhalte vermittelt werden:
- Ziele und Inhalte der Maßnahme
- Vorbildfunktion der Eltern
- Integration der erlernten Inhalte in den Alltag der Familie.
- Thema Unterstützung/Ressourcenstärkung
Folgende Differenzierung ist je nach Altersgruppe zu beachten:
Bei Kindern ist die Elterneinbindung intensiver zu gestalten (z.B. jede zweite Einheit plus fakultative Elternangebote, sofern das Angebot in Einheiten gegliedert ist).
Bei Jugendlichen wird der Elterneinbezug durch die Elterninformation im Rahmen der Registrierung erfüllt, sodass keine weitere Einbindung notwendig ist.
Freischaltung von Folgemodulen:
Wie bei IKT-Angeboten sollen Folgemodule grundsätzlich erst nach erfolgreicher Beendigung des vorherigen Moduls freigeschaltet werden. Bei Kindern ist darüber hinaus zu beachten, dass die Frei-schaltung und Kontrolle des Abschlusses der Lerneinheit durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtig-ten erfolgt. Bei Jugendlichen gelten die gleichen Vorgaben wie bei Erwachsenen.
Fachliche Betreuung/Kommunikationsquote:
Sofern Ihr Konzept einen E-Coach vorsieht, legen Sie bitte ein nachvollziehbares Konzept von interak-tiven Rückmeldeangeboten und direkten persönlichen Online-Kontakten vor. Der persönliche Kontakt sollte bei Minderjährigen regelhaft mindestens jede 2. bis 3. Einheit erfolgen, sofern Ihr Angebot in Einheiten gegliedert ist und zudem niedrigschwellig auch zu anderen Zeiten auf Anfrage möglich und gesichert sein.
Datenschutz:
Bei Angeboten, die sich an Jugendliche unter 16 Jahren richten, sind die Bestimmungen des Artikels 8 DSGVO zusätzlich zu beachten.
Gesundheitlicher Nutzen:
So wie bei Anboten für Erwachsene muss auch bei Angeboten für Minderjährige der gesundheitliche Nutzen belegt werden. Liegt ein Nachweis für den gesundheitlichen Nutzen bereits bei Antragstellung vor, kann die Zertifizierung für drei Jahre erfolgen. Liegt der Nachweis noch nicht vor, so ist bei Vor-lage eines Studienprotokolls eine vorläufige Zertifizierung für ein Jahr möglich. Wird der gesundheitliche Nutzen nachgereicht, wird die Zertifizierung auf insgesamt drei Jahre verlängert. Bei Kindern sind sowohl die Kinder als auch die Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Studie einzubeziehen. Dabei sollte die Befragung für Kinder altersgerecht aufbereitet sein, sodass eine einfache Bearbeitung ermöglicht wird.
Kinder bis 12 Jahre sollten die Evaluation gemeinsam mit den Eltern/Erziehungsberechtigten durch-führen. Jugendliche können die Evaluation eigenständig ohne Hilfe der Eltern durchführen.