Das IT-System sieht die Hinterlegung der Teilnahmegebühr Ihrer Präventionskurse vor. Wenn Sie die Teilnahmebescheinigung aus dem IT-System herunterladen, ist der Betrag automatisch hinterlegt. Sofern der von Ihnen tatsächlich in Rechnung gestellte Betrag von diesem Wert abweicht, sind Sie verpflichtet, diesen Betrag auf der Teilnahmebescheinigung zu korrigieren, damit die Kostenerstattung durch die Krankenkasse entsprechend erfolgen kann.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.