Es müssen alle Unterlagen eingereicht werden, mit denen die fachlichen Mindeststandards nachgewiesen werden können. Hierzu ist in der Regel das Ausbildungscurriculum oder Modulhandbuch erforderlich, aus denen die einzelnen Inhalte der Berufsausbildung oder des Studiums im Detail hervorgehen. Durchaus kann auch die Studien- bzw. Prüfungsordnung dazu geeignet sein, entsprechende Mindestkompetenzen nachzuweisen (z.B. bei Diplom- oder Magisterstudiengängen). Zwingend einzureichen ist zudem die Abschlussurkunde und das Abschlusszeugnis oder Transkript of Records.
Zertifikate oder Urkunden der Aus-, Fort- und Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Prüfung der fachlichen Mindeststandards herangezogen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass durch die Unterlagen die Inhalte und die Umfänge der Aus-, Fort- und Weiterbildung ersichtlich sind.
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