Es müssen alle Unterlagen eingereicht werden, mit denen die fachlichen Mindeststandards nachgewiesen werden können. Hierzu ist in der Regel das Ausbildungscurriculum oder Modulhandbuch erforderlich, aus denen die einzelnen Inhalte der Berufsausbildung oder des Studiums im Detail hervorgehen. Durchaus kann auch die Studien- bzw. Prüfungsordnung dazu geeignet sein, entsprechende Mindestkompetenzen nachzuweisen (z.B. bei Diplom- oder Magisterstudiengängen). Zwingend einzureichen ist zudem die Abschlussurkunde und das Abschlusszeugnis oder Transkript of Records.
Zertifikate oder Urkunden der Aus-, Fort- und Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Prüfung der fachlichen Mindeststandards herangezogen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass durch die Unterlagen die Inhalte und die Umfänge der Aus-, Fort- und Weiterbildung ersichtlich sind.
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Mir fehlen noch Kompetenzen für eine Anerkennung. Woher weiß ich, welche Fort- und Weiterbildungen zur Ergänzung meiner Kompetenzen herangezogen werden können?
Die Zuordnung von Fort- und Weiterbildungen zu den entsprechenden Kompetenzfeldern richtet sich nach den vermittelten Inhalten. Als Orientierung dienen die sog. „Kriterien zur Zertifizierung“, die auf der Startseite www.zentrale-pruefstelle-praevention.de für Sie zum Download bereitstehen. Dort sind im jeweiligen Handlungsfeld/Präventionsprinzip die erforderlichen Kompetenzfelder mit beispielhaften Inhaltspunkten aufgeführt, die zum jeweiligen Kompetenzfeld passen. An diesen Punkten können Sie sich orientieren und bei Bedarf mit geeigneten Ausbildungsinstituten in Kontakt treten, um abzuklären, ob entsprechende Fort- und Weiterbildungen die dargestellten Inhalte vermitteln. Eine verbindliche Rückmeldung über die Zuordnung einer Fort- und Weiterbildung ist aber erst im Rahmen eines Prüfantrages möglich.