Die Ausbildung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 1. August 1994 erfüllt die Mindeststandards vollumfänglich. Sofern Sie Ihre Ausbildung auf Grundlage der DiätAss-APrV vom 1. August 1994 absolviert haben, ist eine Abschlussurkunde zum Nachweis der Mindeststandards ausreichend. Das Hochladen von Ausbildungscurriculum, Zeugnis und Prüfungsordnung ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Diätassistentinnen und Diätassistenten mit einer Ausbildung vor 1994 müssen weiterhin zusätzlich zur Urkunde ein Zeugnis, Curriculum, Prüfungsordnung und ggf. zusätzliche Unterlagen hochladen, damit eine Prüfung der Mindestkompetenzen und Zuordnung der Inhalte zu den einzelnen Fachkompetenzen erfolgen kann.
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