Die Ausbildung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 1. August 1994 erfüllt die Mindeststandards vollumfänglich. Sofern Sie Ihre Ausbildung auf Grundlage der DiätAss-APrV vom 1. August 1994 absolviert haben, ist eine Abschlussurkunde zum Nachweis der Mindeststandards ausreichend. Das Hochladen von Ausbildungscurriculum, Zeugnis und Prüfungsordnung ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Diätassistentinnen und Diätassistenten mit einer Ausbildung vor 1994 müssen weiterhin zusätzlich zur Urkunde ein Zeugnis, Curriculum, Prüfungsordnung und ggf. zusätzliche Unterlagen hochladen, damit eine Prüfung der Mindestkompetenzen und Zuordnung der Inhalte zu den einzelnen Fachkompetenzen erfolgen kann.
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Mir fehlen noch Kompetenzen für eine Anerkennung. Woher weiß ich, welche Fort- und Weiterbildungen zur Ergänzung meiner Kompetenzen herangezogen werden können?
Die Zuordnung von Fort- und Weiterbildungen zu den entsprechenden Kompetenzfeldern richtet sich nach den vermittelten Inhalten. Als Orientierung dienen die sog. „Kriterien zur Zertifizierung“, die auf der Startseite www.zentrale-pruefstelle-praevention.de für Sie zum Download bereitstehen. Dort sind im jeweiligen Handlungsfeld/Präventionsprinzip die erforderlichen Kompetenzfelder mit beispielhaften Inhaltspunkten aufgeführt, die zum jeweiligen Kompetenzfeld passen. An diesen Punkten können Sie sich orientieren und bei Bedarf mit geeigneten Ausbildungsinstituten in Kontakt treten, um abzuklären, ob entsprechende Fort- und Weiterbildungen die dargestellten Inhalte vermitteln. Eine verbindliche Rückmeldung über die Zuordnung einer Fort- und Weiterbildung ist aber erst im Rahmen eines Prüfantrages möglich.