Die Ausbildung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 6. Dezember 1994 erfüllt die Mindeststandards nur anteilig. Um die fehlenden Mindeststandards nachzuweisen, kann neben der Berufsurkunde ein ausgefülltes und unterschriebenes Beiblatt eingereicht werden. Das Hochladen von Ausbildungscurriculum, Zeugnis und Prüfungsordnung ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Aus dem Beiblatt zur Abschlussurkunde müssen die fehlenden Inhalte der Kompetenzfelder gemäß Leitfaden Prävention hervorgehen oder es wird bescheinigt, dass nach dem Curriculum von PHYSIO-Deutschland ausgebildet wurde.
Als Vorlage kann das Beiblatt für Physiotherapeuten genutzt werden, das unter der Nutzerhilfe für Kursanbieter hinterlegt ist und durch die Ausbildungsinstitution unterschrieben wird.
Physiotherapeuten mit einer Ausbildung vor 1994 müssen weiterhin zusätzlich zur Urkunde ein Zeugnis, Curriculum, Prüfungsordnung und ggf. zusätzliche Unterlagen hochladen, damit eine Prüfung der Mindestkompetenzen und Zuordnung der Inhalte zu den einzelnen Fachkompetenzen erfolgen kann.
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