Anbieter müssen eine unterschriebene “Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes” und eine “Bestätigung der Datenschutzkonformität seitens des Datenschutzbeauftragten der verantwortlichen Stelle” einreichen. Beide Muster können gebündelt im Dokument „Formulare Datenschutzkonformität“, welches Sie im Bereich „Nutzerhilfen“ herunterladen können, verwendet werden. Darüber hinaus sind die Datenschutzfolgenabschätzung und weitere Unterlagen, sofern sie von der Zentrale Prüfstelle Prävention explizit nachgefordert werden, einzureichen.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Welche Anforderungen muss das Zertifikat als Nachweis für ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 erfüllen?
Das Zertifikat muss von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserstellung bei einer nationalen, dafür befugten Stelle (z.B. die DAkkS, UKAS oder ANAB) akkreditiert ist. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle zur Leistungserbringung im Kontext von Präventionsmaßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention erforderlichen Systeme und Prozesse umfassen.