Die Maßnahmen müssen den Vorgaben des „Leitfaden Prävention“ entsprechen, mindestens 2 Tage umfassen und dabei wenigstens einen Gesamtumfang von 360 Minuten aufweisen (das entspricht bspw. einem Umfang von 8 Einheiten von jeweils mindestens 45 Minuten Dauer).
Hinweis zur Höhe der Kursgebühr:
Die Krankenkassen bezuschussen nur Maßnahmen, deren Kosten nicht höher sind als die eines vergleichbaren kontinuierlichen wohnortgebundenen Angebots.