Bei digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten gemäß Kapitel 7 ist der Beleg des gesundheitlichen Nutzens das inhaltliche Hauptkriterium für eine Zertifizierung. Dies führt dazu, dass die Gestaltung des digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebotes mit größeren Freiheitsgraden verbunden ist. Somit besteht mehr Flexibilität hinsichtlich Umfang und Dauer, da diesbezüglich keine Vorgaben bestehen. Digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote sind daher auch stark individualisierbar und in verschiedenen Formaten möglich.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Welche Anforderungen muss das Zertifikat als Nachweis für ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 erfüllen?
Das Zertifikat muss von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserstellung bei einer nationalen, dafür befugten Stelle (z.B. die DAkkS, UKAS oder ANAB) akkreditiert ist. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle zur Leistungserbringung im Kontext von Präventionsmaßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention erforderlichen Systeme und Prozesse umfassen.