Die Möglichkeiten für eine Anerkennung wurden fachlich fundiert erweitert. Kursleitungen haben durch die Umstellung der Qualifikationsprüfung die Möglichkeit, verschiedene handlungsfeldbezogene Ausbildungen (Studium, Berufsausbildung) und Weiterbildungen zum Nachweis der Er-füllung der fachlichen Mindeststandards zu nutzen und in die Prüfung einzubringen.
Im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten, sowie für die fernöstlichen Verfahren (Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong), können die fachlichen Mindeststandards auch mit einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung mit Abschluss nachgewiesen werden, wenn diese vollumfänglich erfüllt sind.
Die Umstellung auf fachliche Mindeststandards trägt der gewandelten Ausbildungs- und Studienlandschaft mit einer wachsenden Vielfalt multidisziplinärer Abschlüsse Rechnung. Außerdem fördert sie das lebenslange Lernen, indem ein einmal erworbener Abschluss eine Quermobilität in andere Bereiche nicht mehr generell ausschließt. Im Ergebnis ergibt sich für den Antragsteller mehr Flexibilität für die Anerkennung von erworbenen Qualifikationen.
- Kategorien
- Kursleitung
- Kategorien
- Prüfung nach fachlichen Mindeststandards
Wie ist bei einer personellen Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Fachverband der Datenschutz zu berücksichtigen?
Liegt die Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Fachverband nicht bei der Ausbildungsinstitution selbst, sondern bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Ausbildungsinstitution, kann die Mitgliedsbescheinigung dieser Person als Nachweis für die Mindestkompetenzprüfung verwendet werden.
Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ist in diesem Fall grundsätzlich die Ausbildungsinstitution verantwortlich. Hintergrund ist, dass die Ausbildungsinstitution in einem Beschäftigungsverhältnis zu der Mitgliedsperson steht und die Mitgliedsbescheinigung von dieser Person erhält.
Die Mitgliedsperson stellt ihre Mitgliedsbescheinigung der Ausbildungsinstitution zur Verfügung. Die Ausbildungsinstitution hat sicherzustellen, dass die betroffene Person über die beabsichtigte Verwendung ihrer Mitgliedsbescheinigung informiert wird und ihr Einverständnis zur Weitergabe und Nutzung der erforderlichen Daten vorliegt.
Die Ausbildungsinstitution trägt damit die Verantwortung dafür, dass die Übermittlung der Mitgliedsbescheinigung im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt.