Die Möglichkeiten für eine Anerkennung wurden fachlich fundiert erweitert. Kursleitungen haben durch die Umstellung der Qualifikationsprüfung die Möglichkeit, verschiedene handlungsfeldbezogene Ausbildungen (Studium, Berufsausbildung) und Weiterbildungen zum Nachweis der Er-füllung der fachlichen Mindeststandards zu nutzen und in die Prüfung einzubringen.
Im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten, sowie für die fernöstlichen Verfahren (Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong), können die fachlichen Mindeststandards auch mit einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung mit Abschluss nachgewiesen werden, wenn diese vollumfänglich erfüllt sind.
Die Umstellung auf fachliche Mindeststandards trägt der gewandelten Ausbildungs- und Studienlandschaft mit einer wachsenden Vielfalt multidisziplinärer Abschlüsse Rechnung. Außerdem fördert sie das lebenslange Lernen, indem ein einmal erworbener Abschluss eine Quermobilität in andere Bereiche nicht mehr generell ausschließt. Im Ergebnis ergibt sich für den Antragsteller mehr Flexibilität für die Anerkennung von erworbenen Qualifikationen.
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