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FAQ zu IKT-Angeboten gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention

Welches spezifisches Kriterium gilt für Kinder- und Jugend-IKT-Angebote bezüglich der Einbeziehung der Eltern in das IKT-Angebot?

Eltern sind in das IKT-Angebot mit einzubeziehen. Die Einbindung kann als reine, zusätzliche Elternveranstaltung und/oder innerhalb der Einheiten des Angebotes erfolgen. Eltern-Einbindungen müssen zudem bei den Angaben zu Umfang und Dauer im Stundenverlaufsplan berücksichtigt werden. Den Eltern müssen folgende Inhalte vermittelt werden:

  • Ziele und Inhalte der Maßnahme,
  • Vorbildfunktion der Eltern,
  • Integration der erlernten Inhalte in den Alltag der Familie,
  • Thema Unterstützung/Ressourcenstärkung.

Folgende Differenzierung ist je nach Altersgruppe zu beachten:

  • Bei Kindern ist die Elterneinbindung intensiver zu gestalten (z. B. jedes zweite Modul plus fakultative Elternangebote).
  • Bei Jugendlichen wird der Elterneinbezug durch die Elterninformation im Rahmen der Registrierung erfüllt, sodass keine weitere Einbindung notwendig ist.

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