Es ist ein nachvollziehbares Konzept von interaktiven Rückmeldeangeboten und direkten persönlichen Online-Kontakten vorzulegen. Der persönliche Kontakt sollte bei Minderjährigen regelhaft mindestens jede 2. bis 3. Einheit erfolgen und zudem niedrigschwellig auch zu anderen Zeiten auf Anfrage möglich und gesichert sein.
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- FAQ zu IKT-Angeboten gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention
Wie werden IKT-Angebote (gemäß Kap. 5) von digitalen Angeboten (gemäß Kap. 7) unterschieden?
Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten gemäß Kapitel 7 zu IKT-Angeboten sind: Flexibilisierung von Umfang und Dauer des Angebotes, die Möglichkeit zur Integration eines E-Coaches und die Zertifizierungsmöglichkeit von Apps als eigenständige Intervention. Im Gegensatz zu den festen Vorgaben von in der Regel mind. 8 bis max. 12 Einheiten von jeweils 45 bis maximal 90 Minuten Dauer und einem wöchentlichen Rhythmus für Präventionsangebote nach Kapitel 5 gibt es für digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote nach Kapitel 7 des Leitfadens Prävention keine klassischen Vorgaben für Umfang und Dauer. So kann z.B. der Zeitumfang von mindestens 45 Minuten pro Einheit unterschritten werden und die Länge der Einheiten kann variieren.