Wie bei allen IKT-Angeboten sollen Folgemodule grundsätzlich erst nach erfolgreicher Beendigung des vorherigen Moduls freigeschaltet werden. Bei Kindern ist darüber hinaus zu beachten, dass die Freischaltung und Kontrolle des Abschlusses der Lerneinheit durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erfolgt. Bei Jugendlichen gelten die gleichen Vorgaben wie bei Erwachsenen.
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- FAQ zu IKT-Angeboten gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention
Wie werden IKT-Angebote (gemäß Kap. 5) von digitalen Angeboten (gemäß Kap. 7) unterschieden?
Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten gemäß Kapitel 7 zu IKT-Angeboten sind: Flexibilisierung von Umfang und Dauer des Angebotes, die Möglichkeit zur Integration eines E-Coaches und die Zertifizierungsmöglichkeit von Apps als eigenständige Intervention. Im Gegensatz zu den festen Vorgaben von in der Regel mind. 8 bis max. 12 Einheiten von jeweils 45 bis maximal 90 Minuten Dauer und einem wöchentlichen Rhythmus für Präventionsangebote nach Kapitel 5 gibt es für digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote nach Kapitel 7 des Leitfadens Prävention keine klassischen Vorgaben für Umfang und Dauer. So kann z.B. der Zeitumfang von mindestens 45 Minuten pro Einheit unterschritten werden und die Länge der Einheiten kann variieren.