Um nach der einjährigen Anerkennung Ihres IKT-Angebotes eine Verlängerung zu beantragen, muss eine Evaluation des Konzepts über das IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention eingereicht werden. Die zu verwendende Vorlage steht für Sie unter den „Nutzerhilfen“ nach dem Login in dem IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Verfügung.
Die Zertifizierung von Kursen auf Basis des entsprechenden Konzeptes wird automatisch analog zur Anerkennungsfrist des Konzeptes verlängert, sofern das Konzept direkt anschließend verlängert wird. Wird das Konzept jedoch nicht direkt im Anschluss verlängert, erhält auch der Kurs auf Basis des Konzeptes zunächst den Status „abgelaufen“. Sobald die Anbieterin bzw. der Anbieter des Konzeptes die Anerkennung des Konzeptes verlängert hat, wird auch die Zertifizierungsdauer der Kurse auf Basis des Konzeptes verlängert. Die Zertifizierungsfrist des Kurses richtet sich dabei nach der Anerkennungsdauer des Konzeptes. Wird ein Konzept erneut anerkannt, kann auch die Rezertifizierung des Kurses beantragt werden. Die Zertifizierungsdauer des Kurses ist dann unabhängig von der des Konzeptes und erfolgt für drei Jahre.