Haben Sie ein Konzept als „öffentlich“ oder als „eingeschränkt öffentlich“ markiert, haben Kursanbieter, die einen Kurs auf Basis Ihres Konzeptes zur Prüfung einstellen, Einsicht in die Konzeptdetails (mit Ausnahme der Ziele, Inhalte und Methoden).
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.