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Informationen zur Zentrale Prüfstelle Prävention

Wer kann die Zentrale Prüfstelle Prävention nutzen?

Kursanbieter, Mitarbeitende, Kursleitungen und Versicherte der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V profitieren gleichermaßen von der Zentrale Prüfstelle Prävention.
Sie haben die Möglichkeit, ihre Qualifikationen sowie Kurse/Konzepte zur Primärprävention in der Datenbank einzutragen und ihre Unterlagen zur Prüfung nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V – per Dokumentenupload – einzureichen. Bei einem positiven Prüfungsergebnis erfolgen eine Zertifizierung und eine Freischaltung in der Datenbank.
Die teilnehmenden Krankenkassen haben Zugriff auf die Datenbank. Förderungsfähige Angebote werden den Versicherten über die Homepage der Krankenkasse zur Verfügung gestellt.

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