Die Verantwortung als auch Haftung liegt vollumfänglich und ausschließlich beim Anbieter als verantwortliche Stelle. Bei Beschwerden von z.B. Versicherten wird sich die Zentrale Prüfstelle Prävention stets an die Anbieter wenden. Im Verhältnis zwischen Anbieter und einem (externen oder betrieblichen) Datenschutzbeauftragten/fachkundige Person liegt die fachliche Verantwortung bei der verantwortlichen Stelle und beim benannten bzw. beauftragten Datenschützer. Der Zentrale Prüfstelle Prävention sind im Antragsverfahren verschiedene Dokumente und Angaben vorzulegen. Die Vorlage im Rahmen des Prüfprozesses entbindet Anbieter aber nicht davon, dafür Sorge zu tragen, dass datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Ausführung einer digitalen Anwendung korrekt erfüllt werden.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Mein Konzept wird auf einer Plattform gehostet, welche bereits eine ISO-Zertifizierung hat. Kann ich dieses Zertifikat für meinen Antrag nutzen?
Anbieter von digitalen Angeboten müssen ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) etablieren und sich dabei an der ISO 27001 orientieren. Dabei ist nachzuweisen, dass die Zertifizierung alle zur Leistungserbringung notwendigen Systeme und Prozesse umfasst (vgl. aktuelle Fassung Leitfaden Prävention). Sofern die genannten Systeme und Prozesse (teilweise) von Dritten betrieben bzw. erbracht werden, ist deren Zertifikat ebenfalls einzureichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderung kann zur Aberkennung der Zertifizierung führen.
Bitte beachten Sie, dass die ISO 27001-Zertifizierung nicht delegierbar ist. Sie bezieht sich auf das ISMS der Organisation, die das Präventionsangebot verantwortet. Die Nutzung einer zertifizierten Plattform entbindet den Anbieter nicht von der Pflicht, selbst ein ISMS zu betreiben und zertifizieren zu lassen.