Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie entweder direkt bei der Krankenkasse erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.
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Unter welchen Voraussetzungen kann ein Versicherter einen Zuschuss zu einer Gesundheitswoche/ einem Kompaktangebot bekommen?
Möchte ein Versicherter einen Zuschuss zu einer Gesundheitswoche/einem Kompaktangebot bekommen, ist dies einzig unter den folgenden Voraussetzungen möglich: Der Versicherte muss nachweisen, dass es ihr/ihm z. B. aufgrund von Schichtdienst oder als Alleinerziehende/r nicht möglich ist, regelmäßig an mehrwöchigen bzw. fortlaufenden Kursen teilzunehmen. (Hinweis: Vorgabe des Bundesministeriums für Gesundheit.) und die Bezuschussung bei der Krankenkasse vor der Teilnahme an einem Kompaktangebot beantragen bzw. muss die Bezuschussung von der Kasse vor der Kursteilnahme genehmigt worden sein.
Hinweis zur Kostenbeteiligung: Die Krankenkassen beteiligen sich bei wohnortfernen Kompaktangeboten ausschließlich an den Kosten der Präventionsmaßnahme selbst – für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen muss der Versicherte selber aufkommen. Entsprechend sind diese Kosten von den Kursgebühren getrennt auszuweisen. Darüber hinaus bezuschussen die Krankenkassen nur Maßnahmen, deren Kosten nicht höher sind als die eines vergleichbaren kontinuierlichen wohnortgebundenen Angebots.