Die Zertifizierung von Kursen in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention gilt in der Regel für 3 Jahre. Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V ist verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob die Präventionsangebote den Kriterien des Leitfaden Prävention entsprechen. Der Leitfaden Prävention gibt eine Zertifizierung für Präventionskurse von 3 Jahren vor.
Vor dem Hintergrund der Innovationsdynamiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie werden Online-Kurse/interaktive Selbstlernprogramme zunächst für ein Jahr zertifiziert.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.