Die Zertifizierung von Kursen in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention gilt in der Regel für 3 Jahre. Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V ist verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob die Präventionsangebote den Kriterien des Leitfaden Prävention entsprechen. Der Leitfaden Prävention gibt eine Zertifizierung für Präventionskurse von 3 Jahren vor.
Vor dem Hintergrund der Innovationsdynamiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie werden Online-Kurse/interaktive Selbstlernprogramme zunächst für ein Jahr zertifiziert.
- Kategorien
- Anbieter
- Kategorien
- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Können (Klein-)Kinder in die Kurseinheiten integriert werden?
Nein. Allerdings kann die Mitnahme von (Klein-)Kindern durch Teilnehmende ermöglicht werden, jedoch ausschließlich im Sinne einer begleitenden Anwesenheit. Eine aktive Einbindung der Kinder in die Kursinhalte, Übungen oder Gruppenprozesse ist nicht vorgesehen.
Es ist möglich eine Betreuung zur Verfügung zu stellen.