Wird von Ihnen innerhalb der Datenbank ein neuer Kurs erstellt, ist automatisch voreingestellt, dass dieser nach der Zertifizierung im Portfolio der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V sowie deren Vertretung (unter anderem geschäftsführender Verband, vdek) sowie des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht wird. Dies bedeutet, dass der Kurs auf den Webseiten der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V sowie deren Vertretungen (unter anderem geschäftsführender Verband, vdek) sowie des GKV-Spitzenverbandes für die Versicherten gefunden und angezeigt werden kann. Die Versicherten bekommen hier u. a. Folgendes angezeigt: Kurstitel, die Beschreibung des Kurses, die Kursgebühr, den Eigenanteil, den Themenbereich des Kurses, den Namen der Kursleitung, den Umfang und Dauer des Kurses, die Zielgruppe, die Informationen zur Barrierefreiheit, die Kurstermine und Veranstaltungsorte sowie die Kontaktdaten des Kursanbieters.
Die Mitarbeitenden der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V sowie deren Vertretungen (unter anderem geschäftsführender Verband, vdek) haben wiederum Zugriff auf die Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention und können den Versicherten aufgrund unterschiedlicher Suchkriterien die passenden Angebote heraussuchen.
Möchten Sie die Veröffentlichung rückgängig machen, können Sie dies entweder direkt bei der Erstellung des Kurses (Regler verschieben) vornehmen oder Sie rufen zu einem späteren Zeitpunkt den entsprechenden Kurs im Menüpunkt „Meine Kurse“ auf, wählen den zertifizierten Kurs aus und klicken rechts auf den Punkt „Kurs ansehen“. Anschließend wählen Sie über den Punkt „weitere Aktionen“ aus, dass der Kurs im Portfolio der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V sowie deren Vertretungen (unter anderem geschäftsführender Verband, vdek) sowie des GKV-Spitzenverbandes nicht mehr veröffentlicht werden soll („Nicht im Portfolio veröffentlichen“).