Im Vergleich zu IKT-Angeboten erfordern die digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote u.a. zusätzlich einen wissenschaftlichen Evidenznachweis (3-Punkt-Messung) sowie eine durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA). Eine detaillierte Auflistung weiterer Nachweise ist im Bereich der Nutzerhilfen in unserem IT-System sowie im Leitfaden Prävention und im Dokument Kriterien zur Zertifizierung digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes zu finden.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Welche Anforderungen muss das Zertifikat als Nachweis für ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 erfüllen?
Das Zertifikat muss von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserstellung bei einer nationalen, dafür befugten Stelle (z.B. die DAkkS, UKAS oder ANAB) akkreditiert ist. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle zur Leistungserbringung im Kontext von Präventionsmaßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention erforderlichen Systeme und Prozesse umfassen.