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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Wo ist die intendierte bzw. notwendige Nutzungsintensität durch den Anbieter anzugeben?

Die Nutzungsintensität ist im Studienprotokoll, in der Konzeptbeschreibung in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention und im Bericht zum Nachweis des gesundheitlichen Nutzens anzugeben. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die intendierte Nutzungsintensität erreicht wird.

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