Ist von Seiten des Anbieters ein Kurs auf Basis eines Konzeptes zur Prüfung erstellt worden, wird an die hierfür eingetragene Kursleitung eine Nachricht verschickt mit der Aufforderung für dieses Konzept eine „Einweisung in das Programm“ innerhalb des Accounts der Kursleitung einzureichen. Erst wenn dieses Dokument eingereicht wurde, kann die auf Seiten des Anbieters begonnene Eintragung der Informationen innerhalb des Kurses abgeschlossen und der Kurs zur Prüfung eingereicht werden.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.