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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Wodurch sind digitale Prävention- bzw. Gesundheitsförderungsangebote gemäß Kap. 7 Leitfaden Prävention gekennzeichnet?

Das Angebot umfasst keine oder nur untergeordnet Präsenzzeiten und kann in längerem oder kürzerem Zeitumfang ausgeführt werden. Zur Anwendung kommen mobile Anwendungen (Apps) sowie Internet-Interventionen. Hauptkriterium für die Prüfung der digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote ist das Vorliegen des wissenschaftlichen Evidenznachweises.

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