Zustimmung zum Leitfaden Prävention

Hiermit bestätige ich, dass ich als Anbieter von Präventionskursen die Inhalte des GKV-Leitfaden Prävention (jeweils gültige Fassung) und damit verbundenen Pflichten kenne und berücksichtige.

Sofern ich die mir nach dem GKV-Leitfaden Prävention obliegenden Pflichten nicht erfülle und/oder entgegen dessen Bestimmungen handle, kann von der betroffenen Krankenkasse Abhilfe und/oder Unterlassung verlangt werden. Hierfür setzt die Krankenkasse eine angemessene Frist.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die betroffene Krankenkasse bzw. die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach erfolgter Anhörung ein Verfahren einleiten, das die Aufhebung der Kurszertifizierungen oder den Ausschluss des Anbietenden vom Zertifizierungsverfahren zur Folge haben kann. Die Erstattung einer Strafanzeige bleibt vorbehalten. Schwerwiegende Verstöße gegen den GKV-Leitfaden Prävention sind insbesondere:

  • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
  • Nichterfüllung organisatorischer, sächlicher, fachlicher und/oder personeller Voraussetzungen
  • irreführende bzw. falsche Bewerbung der Leistung
  • nicht fristgerechte Beseitigung von Beanstandungen

Unabhängig davon ist der entstandene Schaden zu ersetzen. Ich verpflichte mich, die Versicherten insoweit freizustellen und zu Unrecht erhaltene Beträge direkt an die betroffene Krankenkasse zurückzuführen.

Die Zertifizierung der Angebote mit dem Siegel „Deutscher Standard Prävention“ bezieht sich ausschließlich auf die Bezuschussung in der Individualprävention. Eine individuumsbezogene Abrechnung ist für Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz ausgeschlossen.